Ein US-Militärgericht hat den Wikileaks-Informanten Bradley Manning in 20 von 22 Anklagepunkten für schuldig befunden. Der 25-jährige Obergefreite der US-Armee wurde aber vom schwerwiegendsten Vorwurf der Unterstützung des Feindes freigesprochen, wie Richterin Denise Lind vom Militärtribunal in Fort Meade erklärte. Die Enthüllungsorganisation Wikileaks und Bürgerrechtsgruppen äußerten scharfe Kritik an dem Urteil, für das Manning eine Freiheitsstrafe von bis zu 136 Jahren droht.

Der in seiner blauen Uniform gekleidete Soldat nahm die Lesung an der Seite seines Anwalts David Coombs praktisch reglos hin. Er wurde neben Verstößen gegen das Spionage-Gesetz von 1917 des Diebstahls von Dokumenten der Streitkräfte und der illegalen Übermittlung von 250.000 vertraulichen Diplomatendepeschen schuldig befunden.

Außerdem wurde er für den Verstoß gegen interne Regeln des Militärs und die unbefugte Verwendung eines Programms zur Umgehung der Sicherheitsmaßnahmen des Informatiksystems der Streitkräfte verurteilt. Nur im Punkt "des unbefugten Besitzes und der gezielten Übermittlung" eines Videos zu einem US-Luftangriff in Afghanistan, bei dem dutzende Zivilisten getötet worden waren, wurde er freigesprochen.

Über das Strafmaß soll von Mittwoch an beraten werden. Dabei sollen weitere Zeugen angehört werden, weshalb noch einige Tage bis zur Verkündung der Strafe vergehen könnten. In dem seit Juni laufenden Prozess in Fort Meade bei Washington bekannte sich Manning in zehn von 22 Punkten schuldig, darunter Spionage und Computerbetrug. Den Vorwurf der Unterstützung des Feindes wies er zurück. Dieser hätte ihm allein lebenslange Haft einbringen können.

Manning hatte während seiner Stationierung im Irak zwischen November 2009 und Mai 2010 rund 700.000 Geheimdokumente von Militärrechnern heruntergeladen und Wikileaks zugespielt. Einige Dokumente zeigten, dass 150 Häftlinge offensichtlich ohne hinreichende Anhaltspunkte für strafrechtlich relevante Taten im US-Gefangenenlager Guantanamo festgehalten wurden.

Für den Staat, die Regierung, die Staatsanwaltschaft sowie Teile von Politik, Öffentlichkeit und selbst Medien und  ist Manning ein Verräter, der mit den Enthüllungen sensibler Dokumente bewusst seinem Land schaden wollte. Für seine, durch gezielte Medienarbeit aufgebaute  weltweite Unterstützerfront dagegen ist der junge Soldat ein mutiger Kämpfer für Transparenz, der mit seinen Enthüllungen über Verbrechen im Irak und Afghanistan zur öffentlichen Debatte über die Kriegseinsätze beitragen wollte. Seine Verteidigung schilderte ihn zuletzt als "jungen und naiven Bürger mit guten Absichten".

Assange als Vertreter von Wikileaks erklärte, der Schuldspruch zeige den "gefährlichen, nationalen Sicherheitsextremismus der Regierung" von Präsident Barack Obama. Die Bürgerrechtsgruppe ACLU kritisierte, die Regierung wolle offenbar mögliche künftige Informanten einschüchtern. Ihrer Überzeugung nach sollten "Enthüllungen an die Presse im öffentlichen Interesse" nicht als Spionage verfolgt werden. Das Center for Constitutional Rights (CCR) nannte es "skandalös", dass Manning aufgrund eines Gesetzes aus dem Ersten Weltkrieg verurteilt wurde, das zur Verfolgung von Oppositionellen und Pazifisten geschaffen wurde. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International reagierte mit Kritik auf das Urteil.

 

Wir sehen eine Verurteilung des Beschuldigten wegen Hochverrates als angemessen an. Das Strafmaß muss aufgrund der Brisanz des Themas und auch zur Abschreckung in extremer Höhe, also lebenslänglich, mit eingeschränkter Möglichkeit zur vorzeitigen Bewährung, festgesetzt werden. Manning war zur Tatzeit Soldat. Die USA haben eine Freiwilligenarmee und niemand wird gezwungen dort in Dienst zu treten. Somit sind Sicherheit und Geheimnisverrat besonders stark zu bewerten. Ein Militärgericht des Tempels würde im  vorliegenden Fall ein Todesurteil fällen – es handelt sich hier gerade nicht um Journalismus oder Heldentum heilig zu sprechender Whistleblower – Hochverrat ist für Dienstverpflichtete, egal ob im zivilen Staatsdienst oder beim Militär, eine unentschuldbare Straftat mit nicht im Voraus abzuschätzenden Folgen.

Frá Jean-Marie de Hauteclocque

Komtur des Tempels

31.07.2013 | 2581 Aufrufe