Ich hätte da eine "bescheidene" Frage.
Im Netz kursieren Gerüchte, das die Zwangsabgabe des Beitragsservices mit Vollstreckung, nicht rechtlich richtig sind. Es wurde auch von der Bundeskanzlerin Frau Merkel angedeutet, das das Vorgehen der ehemaligen GEZ nicht rechtlich korrekt sei.
Ich sehe das folgendermaßen:
Eine "Dienstleistung" frei auszugeben, die auch noch jeder mit entsprechendem Gerät empfangen kann, dann dafür eine "Zwangsgebühr" mit Gerichtlichen Folgen einzufordern, entspricht doch dem Sinn, das ich vom Beitragservice ebenso eine "Gebühr" einfordern könnte, da meine Arbeitsleistung ebenfalls "frei" zur Verfügung steht. Sie kann genutzt werden, man muss sie nur anfordern...im Sinne von Fernseher anknipsen.
Wie soll man sich nun verhalten?
Ich persönlich bin von der GEZ anscheinend befreit, da sie mich nicht anschreiben. Meine Freundin wird aber mittlerweile mit der x-ten Mahung angeschrieben mit Ankündigung der Vollstreckung und Gerichtsvollzieher.
Bei einem Mahnverfahren ist es doch aber so, das spätestens nach der dritten Mahnung das Mahnverfahren seitens des Beitragservice an die Gerichte weitergeleitet wird, sodass der "eingeängstigte" Bürger nun dumm dasteht und zahlen "muss".
Eine Meinung des Tempels über dieses Thema, würde mir bei einer Erklärung für zumindest meiner Freundin behilflich sein. Denn wie es so üblich ist, gibt es mal wieder zu viele Informationen, die dazu auch noch stark wechseln.
Zahlen oder weiterhin "das Mahnverfahren" als unnötige Belastung ansehen?
Danke
Gruß SOL demiurg