#1

- admin -

Sydney,Australien

eingeforderte Lebensverachtung aus Gründen behaupteter Traditionen

Manchmal hören wir von schrecklichen Massakern in islamischen Ländern, dass dort Menschen von politischen oder religiösen Fanatikern bei lebendigem Leibe die Kehle durchschnitten wird - sie "geschächtet" werden und anschließend geköpft. Die Medien berichten dann sensationsheischend aber durchaus zu Recht von "barbarischen Gräueltaten".

Genau solche archaischen Massaker werden von den Schächtbefürwortern aus angeblich religiösen Gründen auch bei uns in Deutschland und Westeuropa eingefordert und praktiziert – zwar nicht an Menschen aber an Tieren.

Schächten kommt aus dem Hebräischen und bedeutet schlachten. Das vom jüdischen und islamischen Glauben vorgeschriebene Schächten wird nach einem speziellen Ritus vorgenommen. Den Tieren werden dabei die Halsschlagader sowie Luft-und Speiseröhre mit einem Schnitt durchtrennt. Um ein vollständiges Ausbluten sicherzustellen, wird eine vorherige Betäubung unter mehr als zweifelhaften Begründungen abgelehnt. Dieses Schlachtverfahren soll den Gläubigen den Genuss von blutfreiem Fleisch ermöglichen. Denn nach Anweisung jüdischer Religionsvorschriften und dem Koran, Sure 5, Vers.3 ist der Verzehr von "Verendetem, Blut, Schweinefleisch und allem, worüber ein anderer als der Name Allahs angerufen wurde", verboten. Jedoch ist dort nirgends die Rede davon, dass die Tiere nicht vorher betäubt werden dürfen. Das deutsche Tierschutzgesetz untersagt das betäubungslose Schlachten. Eine Ausnahmegenehmigung darf dann erteilt werden, wenn "zwingende Vorschriften" einer Religionsgemeinschaft dies verlangen. Auf diese Gesetzeslücke, dass de facto per "Ausnahmegenehmigung" dieses grauenhafte, vorsätzliche und bewusste zu Tode schinden der sogenannten "Schächttiere" ermöglicht wird, versteifen sich überwiegend die muslimischen Glaubensanhänger. - Letztlich heißt dies im Klartext, dass Minderheiten der Muslime und Juden, hier Sonderrechte für ein grausames zu Tode quälen von Tieren beanspruchen.

Da im Rahmen der in Mitteleuropa grassierenden Toleranz-Epidemie, von als bestenfalls besonders bildungsfernen und der Ersatzreligion des Humanismus verfallenen Politikern, eine völlig unangebrachte Integrationshysterie betrieben wird, mussten sich inzwischen auch die Verfassungsgerichte mit dieser mehr als nur moralisch verwerflichen und lebensverachtenden Tötungspraxis befassen. Bedauerlicherweise wurde eine wirklich humanitäre Lösung bisher umgangen. Deshalb hier einen Ausschnitt und einen Link zum vollständigen Gutachten der Bundestierärztekammer zu diesem Thema.

 

„Tierschutz bei der betäubungslosen Schlachtung aus religiösen Gründen

Martin von Wenzlawowicz, Karen von Holleben, bsi Schwarzenbek

Problemstellung

Mit dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Frage der Genehmigungsfähigkeit der betäubungslosen Schlachtung aus religiösen Gründen nach Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz war vielfach die Hoffnung verbunden worden, dass weniger betäubungslose Schlachtungen stattfinden würden. Das Urteil führte zueiner Wiederbelebung der Diskussion überdie Tierschutzrelevanz der betäubungslosen Schlachtung.

Die Initiative des Bundeslandes Hessen zur Änderung des § 4 a Tierschutzgesetz könnte hier insoweit das Problem entschärfen, als eine noch rigidere Prüfung von Ausnahmeanträgen als zuvor die Zahl der betäubungslosen Schlachtungen reduzieren würde.

Ob darüber hinaus ein grundsätzliches Verbot betäubungsloser Schlachtung tatsächlich die grundgesetzlich zugesicherte Freiheit der Religionsausübung unverhältnismäßig einschränken würde, kann nicht als sicher angesehen werden, da schon jetzt von den meisten betroffenen Religionsgemeinschaften überwiegend die Elektrokurzzeitbetäubung, teilweise auch der Bolzenschuss bei Großtieren als mit den Religionsvorschriften vereinbar angesehen wird.

Selbst beim betäubungslosen Schlachten unter definierten Bedingungen treten aber immer wieder tier-schutzrelevante Tatbestände auf. Aus diesem Grunde hat die Delegiertenversammlung der Bundestier-ärztekammer auf ihrer Sitzung am 23./24. März 2007 in Dresden beschlossen, vom Gesetzgeber eine Änderung des § 4 a TierSchG zu fordern. § 4 a Abs. 2 Nr. 2 solle gestrichen werden. Die Forderung solle u.a. untermauert werden mit einem Gutachten des Beratungs- und Schulungsinstituts für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren (bsi) in Schwarzenbek.

Zu diesem Zweck wurde die vorliegende Literaturstudie und –auswertung erstellt. Die Studie verdeutlicht, dass die betäubungslose Schlachtung sehr fehleranfällig ist, und dass die Voraussetzungen für eine optimale Durchführung unter Praxisbedingungen nur schwer oder gar nicht einzuhalten sind.

Während der unmittelbaren Führung des Halsschnittes am unbetäubten Tier muss von der Entstehung erheblicher Schmerzen und Leiden ausgegangen werden. Betrachtet man darüber hinaus den gesamten Vorgang von der Fixierung des Tieres bis zum endgültigen Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungs-fähigkeit infolge der Ausblutung ist aus der Literatur zu entnehmen, dass es aber selbst unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt. Daher ist es gerechtfertigt, keine Ausnahme zur religiös begründeten betäubungslosen Schlachtung zuzulassen.“

 Unter diesem Link finden Sie das vollständige Gutachten:

 http://www.bundestieraerztekammer.de/datei.htm?filename=gutachten_schaechten.pdf&themen_id=4882

 Frá Philippe de Grandvillars

Großkomtur des Tempels


 - Zwar hat die menschliche Unvernunft nicht zugenommen. Ruinös angestiegen ist jedoch die Zahl der Unvernünftigen -


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Frá Theodor« (19.04.2011, 11:20)
#3

- admin -

Sydney,Australien

Ein recht aufschlussreicher Beitrag. Wenn der Islam eines auf jeden Fall durchgesetzt hat, ist es ein lebensverachtender Umgang mit den Kreaturen der Schöpfung. Solche Videos aus islamischen Schlachthäusern findet man inzwischen sehr häufig im Internet. Hier regt sich selbst in den betroffenen Kreisen ein gewisser Unmut. Aber die Signale zum Aufbruch sind gesetzt - diese archaische, primitive Männergesellschaft hat ausgedient – es bleibt abzuwarten wie lange sich, nach einer politischen Erweckungsbewegung auch eine säkulare erhebt. Möge ein jeder glauben was immer er will, dass ist seine persönliche und freie Entscheidung - nur hat diese persönliche Freiheit ihre natürliche Grenze bereits außerhalb des Gehirns, welches sich mit solchen Vorstellungen anzufreunden in  der Lage ist.

Frá Andreas v. Langsdorff

Ritter des Tempels


 - Zwar hat die menschliche Unvernunft nicht zugenommen. Ruinös angestiegen ist jedoch die Zahl der Unvernünftigen -

#4
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Unbekannt

Gelöscht

Erfreuliche Meldung zu diesem Thema:



http://www.animal-health-online.de/gross/2011/06/29/niederlande-schaechten-von-tieren-jetzt-verboten/17369/



#5

- admin -

Sydney,Australien

Solcher tatkräftiger und konsequenter gesellschaftlicher Veränderungen bedarf es überall dort, wo religiöse oder traditionelle Werte eingefordert werden, welche nicht geeignet sind, in den einfordernden Gruppierungen eine Bestrebung zu erkennen, die eine gesellschaftliche Entwicklungstendenz zu den immer wieder propagierten menschlichen Rechten und Werten, auch nur ansatzweise erkennen lassen. Der Islam ist eine aggressive Ausgrenzungsreligion, die nicht geeignet ist moderne hochentwickelte Gesellschaften irgendwie positiv zu beeinflussen und noch viel weniger entwicklungsverzögerte Gesellschaftsformen auf den Weg zu den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen zu geleiten. Da sind solche Zeichen wie im vorliegenden Hinweis in den Niederlanden, oder auch konsequente Durchsetzungsrichtlinen, zur Einschränkung der islamischen Unterwanderung westlicher Staaten, zwingend geboten. Immer mehr Politiker erkennen die Situation, welche durch überbordende Toleranz, durch das humanistische Gutmenschentum, herbeigeführt wurde. Noch kommen Einschnitte in dieses Toleranzgebaren gegenüber einer, schon in ihrer Substanz rückständigen, archaischen, militanten Religion, nur vereinzelt und es wird höchste Zeit, dass hier durch Aufklärung, Reformation oder auch Revolution, signifikante Veränderungen herbeigeführt werden. Die Blütezeit des Islam liegt viele Jahrhunderte zurück und danach kam eigentlich nichts mehr als militanter Religionsterrorismus. Als auch die militärische Übermacht durch nicht endete Kriegsunternehmungen zusammenbrach, zogen sich die Moslems in ihre selbst erdachte Fantasiewelt zurück, in der der Islam zur Weltreligion erwachsen sollte. Jedoch Dummheit schützt vor Strafe nicht und Bildung ist durchaus geeignet gewisse gesellschaftlich geprägte, indoktrinierte Verhaltensmuster zu korrigieren und dadurch auch in den rückständigsten Kulturen Veränderungen herbeizuführen.

Frá Ming Bao Li

Komtur des Tempels


 - Zwar hat die menschliche Unvernunft nicht zugenommen. Ruinös angestiegen ist jedoch die Zahl der Unvernünftigen -


Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »- admin -« (30.06.2011, 09:37)
#6

Schechina

Niedersachsen,Deutschland

Zitat von: - admin -

Solcher tatkräftiger und konsequenter gesellschaftlicher Veränderungen bedarf es überall dort, wo religiöse oder traditionelle Werte eingefordert werden, welche nicht geeignet sind, in den einfordernden Gruppierungen eine Bestrebung zu erkennen, die eine gesellschaftliche Entwicklungstendenz zu den immer wieder propagierten menschlichen Rechten und Werten, auch nur ansatzweise erkennen lassen.

Ich denke auch, die Religionen müßen hinter dem Gesetz eines Landes zurücktreten, gesetzlich ist das Schächten verboten, aber für Religiöse gibt es Ausnahmen.

Der Islam ist eine aggressive Ausgrenzungsreligion, die nicht geeignet ist moderne hochentwickelte Gesellschaften irgendwie positiv zu beeinflussen und noch viel weniger entwicklungsverzögerte Gesellschaftsformen auf den Weg zu den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen zu geleiten. Da sind solche Zeichen wie im vorliegenden Hinweis in den Niederlanden, oder auch konsequente Durchsetzungsrichtlinen, zur Einschränkung der islamischen Unterwanderung westlicher Staaten, zwingend geboten. Immer mehr Politiker erkennen die Situation, welche durch überbordende Toleranz, durch das humanistische Gutmenschentum, herbeigeführt wurde.

Der Artikel über Religionsfreiheit, stellt ein Problem da, welches in einer Demokratie ungeahnte Blüten trägt. Wobei das Migrationsproblem wohl auch schon alt ist.

Noch kommen Einschnitte in dieses Toleranzgebaren gegenüber einer, schon in ihrer Substanz rückständigen, archaischen, militanten Religion, nur vereinzelt und es wird höchste Zeit, dass hier durch Aufklärung, Reformation oder auch Revolution, signifikante Veränderungen herbeigeführt werden. Die Blütezeit des Islam liegt viele Jahrhunderte zurück und danach kam eigentlich nichts mehr als militanter Religionsterrorismus. Als auch die militärische Übermacht durch nicht endete Kriegsunternehmungen zusammenbrach, zogen sich die Moslems in ihre selbst erdachte Fantasiewelt zurück, in der der Islam zur Weltreligion erwachsen sollte. Jedoch Dummheit schützt vor Strafe nicht und Bildung ist durchaus geeignet gewisse gesellschaftlich geprägte, indoktrinierte Verhaltensmuster zu korrigieren und dadurch auch in den rückständigsten Kulturen Veränderungen herbeizuführen.

Frá Ming Bao Li

Komtur des Tempels

Ich hatte auch schon die Idee, dass jeder der in Deutschland leben will, einen Eid auf unser Grundgesetz abzulegen hat und sich verpflichten muß sich an diese Gesetze zu halten.

Bei Zuwiderhandlung wäre es dann klar, dass er /sie in sein Heimatland zurück gehen muß, je nach Schwere des Vergehens.

 

 

 


"wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher"!

Bertholt Brecht

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